Alle Versicherten mit anerkannter Pflegestufe haben Anspruch auf Betreuungs-und Entlastungsleistungen. Die Pflegekassen übernehmen monatlich 125,- € für diese zusätzlichen Leistungen an anerkannte Leistungserbringer.
Angesparte und nicht genutzte Betreuungsleistungen verfallen nicht. Leistungen, die am Ende eines Kalenderjahres nicht verbraucht wurden, können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden.
Das monatliche Budget für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen kann noch aufgestockt werden, wenn Pflegesachleistungen bezogen werden, (also, wenn die Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen werden), dieser aber nicht voll ausschöpft wird. Dann können bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistungen für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen ausgeschöpft werden.
Bei Versicherten, welche ohne Unterstützung eines Pflegedienstes gepflegt werden, besteht die Möglichkeit zusätzlich die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Ihre
Pflegekasse finanziert für diese Entlastungsleistung bis zu 2.418,- € jährlich.
Somit sind die unsere Angebote für sie kostenlos.